Ashurst berät Biotest zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot von GRIFOLS und dem Delisting der Biotest-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse

Ashurst hat ihre langjährige Mandantin Biotest AG („Biotest“) im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der GRIFOLS, S.A. („GRIFOLS“) im Hinblick auf ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot der Grifols Biotest Holdings GmbH („Grifols Biotest Holdings“), einer 100 prozentigen Tochtergesellschaft von GRIFOLS, sowie im Zusammenhang mit dem Widerruf der Zulassung der Biotest-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse beraten.
Am 6. Mai 2025 hat Grifols Biotest Holdings ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an alle Biotest-Aktionäre veröffentlicht, ihre Aktien gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 43,00 EUR je Biotest-Stammaktie und 30,00 EUR je Biotest-Vorzugsaktie zu erwerben. Der Antrag auf Widerruf der Zulassung der Biotest-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wurde mit Wirkung zum Ablauf des 6. Juni 2025 stattgegeben. Das Delisting-Erwerbsangebot wird im Juni 2025 abgewickelt.
Biotest ist ein Anbieter von biologischen Arzneimitteln, die aus menschlichem Plasma gewonnen werden. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert. Biotest entwickelt und vermarktet Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumin, die auf Basis menschlichen Blutplasmas produziert werden und bei Erkrankungen des Immunsystems oder der blutbildenden Systeme zum Einsatz kommen.
Das Ashurst-Team beriet unter Federführung von Counsel Martina Rothe und Partner Dr. Stephan Hennrich. Unterstützt wurden sie von Senior Counsel Dr. Gerrit Clasen, Senior Counsel Reinhard Eyring, Senior Associate Benedikt Lerp und Associate Jan Spiesmacher (alle Corporate, alle Frankfurt).