Dr. Conrad Ruppel ist Partner im Finanzmarktaufsichtsrecht
Er berät nationale und internationale Finanzdienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaften, institutionelle Investoren und Banken. Seine Praxis umfasst alle Bereiche des Investment- und Finanzmarktrechts, einschließlich Geldwäscherecht, Outsourcing, Vertrieb, Nachhaltigkeit/ESG sowie die Regulierung neuer Technologien.
Conrad Ruppel berät außerdem zu Fragen der Corporate Governance, internen Untersuchungen und Haftung.
Er studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bayreuth und verfügt über einen Master-Abschluss von der University of Waikato (LL.M.), Neuseeland. Darüber hinaus promovierte er an der Universität Bern zu einem investment- und gesellschaftsrechtlichen Thema (Dr. iur.). Er ist seit 2014 als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen.
Conrad Ruppel ist seit 2017 Lehrbeauftragter der Hochschule Fulda und publiziert regelmäßig in einschlägigen Fachmedien.
Bevor sich Conrad Ruppel im Jahr 2021 Ashurst anschloss, war er als Anwalt im Frankfurter Büro von Hengeler Mueller tätig. Während dieser Zeit absolvierte er ein mehrmonatiges Secondment bei Morgan Stanley.
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